Ein Arzt, welcher ohne Befundsgrundlagen ein Arztzeugnis ausstellt,
- verfasst ein Gefälligkeitszeugnis
- kann sich damit strafrechtlich verantwortlich machen
- wird möglicherweise mit Schadenersatzansprüchen des betroffenen Arbeitgebers konfrontiert.
vgl. dazu auch
» Straftatbestände / falsches Arztzeugnis / gefälschtes Arztzeugnis